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   VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416   

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VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416 (https://dejure.org/2023,10503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26.04.2023 - 1 CS 22.2416 (https://dejure.org/2023,10503)
VGH Bayern, Entscheidung vom 26. April 2023 - 1 CS 22.2416 (https://dejure.org/2023,10503)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; BauGB § 31 Abs. 2
    Erfolgloser Eilantrag der Nachbarin gegen Mehrfamilienhaus - Befreiung von nicht nachbarschützender Festsetzung

  • rewis.io

    Befreiung von Baugrenzen, (keine) nachbarschützende Festsetzungen im Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine nachbarschützende Festsetzungen im Bebauungsplan

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 24.07.2020 - 15 CS 20.1332

    Wannsee-Rechtsprechung, Nachbarschutz und Art der baulichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416
    Soweit sich die Antragstellerin auf die Rechtsprechung der sogenannten "Wannsee-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363) bezieht, kann hier offenbleiben, ob die Möglichkeit einer nachträglichen subjektiv-rechtlichen Aufladung von Festsetzungen eines Bebauungsplans bei jüngeren Bebauungsplänen überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 1 CS 20.1955 - juris Rn. 3; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - BayVBl 2020, 704).

    Denn auch nach der "Wannsee-Entscheidung" können Festsetzungen jedenfalls nur dann über eine nachträgliche subjektiv-rechtliche Aufladung als nachbarschützend angesehen werden, wenn der Plangeber - unabhängig von einem Willen oder einem Bewusstsein, subjektiv-rechtlichen Nachbarschutz zu begründen - die Planbetroffenen mit der Festsetzung tatsächlich in ein wechselseitiges nachbarliches Austauschverhältnis eingebunden hat (vgl. BayVGH, B.v. 24.7.2020 a.a.O.).

  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416
    Soweit sich die Antragstellerin auf die Rechtsprechung der sogenannten "Wannsee-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363) bezieht, kann hier offenbleiben, ob die Möglichkeit einer nachträglichen subjektiv-rechtlichen Aufladung von Festsetzungen eines Bebauungsplans bei jüngeren Bebauungsplänen überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 1 CS 20.1955 - juris Rn. 3; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - BayVBl 2020, 704).
  • VGH Bayern, 02.11.2020 - 1 CS 20.1955

    Eilantrag des Nachbarn gegen Mehrfamilienhaus im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416
    Soweit sich die Antragstellerin auf die Rechtsprechung der sogenannten "Wannsee-Entscheidung" des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 9.8.2018 - 4 C 7.17 - BVerwGE 162, 363) bezieht, kann hier offenbleiben, ob die Möglichkeit einer nachträglichen subjektiv-rechtlichen Aufladung von Festsetzungen eines Bebauungsplans bei jüngeren Bebauungsplänen überhaupt in Betracht kommt (vgl. BayVGH, B.v. 2.11.2020 - 1 CS 20.1955 - juris Rn. 3; B.v. 24.7.2020 - 15 CS 20.1332 - BayVBl 2020, 704).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 64.98

    Nachbarklage; Abwehranspruch, nachbarlicher; Drittschutz; Befreiung;

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416
    Nachbarrechte werden in diesem Fall nicht schon dann verletzt, wenn die Befreiung objektiv rechtswidrig ist, sondern nur, wenn der Nachbar durch das Vorhaben infolge der zu Unrecht erteilten Befreiung unzumutbar beeinträchtigt wird (vgl. BVerwG, B.v. 8.7.1998 - 4 B 64.98 - NVwZ-RR 1999, 8).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche grundsätzlich nicht drittschützend sind (vgl. BVerwG, B.v. 23.6.1995 - 4 B 52.95 - NVwZ 1996, 170).
  • BVerwG, 27.08.2013 - 4 B 39.13

    Zu den Anforderungen und Folgen einer fehlerhaften Befreiung von einer

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416
    Bei einer Befreiung von einer nachbarschützenden Festsetzung ist der Nachbar schon dann in seinen Rechten verletzt, wenn die Befreiung rechtswidrig ist, weil eine der Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt ist (vgl. BVerwG, B.v. 27.8.2013 - 4 B 39.13 - BauR 2013, 2011).
  • BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416
    Eine Ausnahme hiervon ist nur dann gegeben, wenn eine wegen fehlender Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in Richtung auf das Duldenmüssen eines Notwege- oder Notleitungsrechts nach § 917 Abs. 1 BGB bewirkt (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - NJW-RR 1999, 165; BayVGH, B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - BauR 2008, 496).
  • VGH Bayern, 11.08.2021 - 15 CS 21.1775

    Erfolglose Beschwerde gegen einen abgelehnten Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416
    Eine entsprechende Intention des Plangebers kann sich nicht nur unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst, sondern auch aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 7; B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434

    Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung - Drittschutz verneint

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416
    Eine entsprechende Intention des Plangebers kann sich nicht nur unmittelbar aus dem Bebauungsplan selbst, sondern auch aus seiner Begründung, aus sonstigen Vorgängen im Zusammenhang mit der Planaufstellung oder aus einer wertenden Beurteilung des Festsetzungszusammenhangs ergeben (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2021 - 9 ZB 21.2434 - juris Rn. 7; B.v. 11.8.2021 - 15 CS 21.1775 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 30.04.2007 - 1 CS 06.3335

    "Fiktive" Wand und Dachvorsprung

    Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 CS 22.2416
    Eine Ausnahme hiervon ist nur dann gegeben, wenn eine wegen fehlender Erschließung rechtswidrige Baugenehmigung für den Nachbarn eine unmittelbare Rechtsverschlechterung in Richtung auf das Duldenmüssen eines Notwege- oder Notleitungsrechts nach § 917 Abs. 1 BGB bewirkt (vgl. BVerwG, B.v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 - NJW-RR 1999, 165; BayVGH, B.v. 30.4.2007 - 1 CS 06.3335 - BauR 2008, 496).
  • BVerwG, 28.07.2010 - 4 B 19.10

    Nachbarschutz gegen Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 21.05.2019 - 1 CS 19.474

    Erfolglose Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutz wegen Baunachbarrechts

  • BVerwG, 21.04.1989 - 4 B 85.89

    Nachbarschutz und Vermittlung von Abwehrrechten durch die "Sicherung der

  • VGH Bayern, 22.04.2022 - 1 CS 22.437

    Drittanfechtung einer Baugnehmigung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2023 - 3 S 2683/22

    Gebietserhaltungsanspruch Festsetzung der Landhausbauweise oder eines

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen ergibt sich aus der dargestellten städtebaulichen Konzeption aber nicht per se, dass mit der geringeren Nutzungsdichte im Norden, Osten und Süden des Plangebiets auch ein wechselseitiges Austauschverhältnis begründet werden sollte, auch wenn die dortigen Grundstückseigentümer hiervon faktisch begünstigt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 - juris Rn. 11).
  • OVG Saarland, 05.06.2023 - 2 A 14/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

    [vgl. ebenso etwa VGH München, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 -, bei Juris].
  • OVG Saarland, 01.06.2023 - 2 A 13/23

    Nachbarschutz gegen freiberufliche Tätigkeit im reinen Wohngebiet

    [vgl. ebenso etwa VGH München, Beschluss vom 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 -, bei Juris].
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2030/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen ergibt sich aus der dargestellten städtebaulichen Konzeption aber nicht per se, dass mit der geringeren Nutzungsdichte im Norden, Osten und Süden des Plangebiets auch ein wechselseitiges Austauschverhältnis begründet werden sollte, auch wenn die dortigen Grundstückseigentümer hiervon faktisch begünstigt werden (vgl. BayVGH, Beschl. v. 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 07.08.2023 - 1 ZB 22.2619

    Erfolglose Nachbarklage gegen Wohnanlage für Betreutes Wohnen - Anordnung von

    Das Verwaltungsgericht hat unter Anwendung der zutreffenden rechtlichen Maßstäbe (vgl. dazu BayVGH, B.v. 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 - juris Rn. 10 m.w.N.) die streitgegenständliche Festsetzung der Baugrenze im Bebauungsplan ausgelegt und ist im Rahmen einer Gesamtschau zum Ergebnis gelangt, dass diese nicht drittschützend ist.
  • VG Ansbach, 27.07.2023 - AN 3 S 23.677

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Nachbarklage gegen

    Denn bei Befreiungen von einer - wie vorliegend - nicht nachbarschützenden Festsetzung, richtet sich der Nachbarschutz nach den Grundsätzen des im Tatbestandsmerkmal "unter Würdigung nachbarlicher Interessen" enthaltenen Rücksichtnahmegebots (BayVGH, B.v. 26.4.2023 - 1 CS 22.2416 - juris Rn. 10).
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